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   BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02   

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https://dejure.org/2002,9446
BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02 (https://dejure.org/2002,9446)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - BLw 24/02 (https://dejure.org/2002,9446)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - BLw 24/02 (https://dejure.org/2002,9446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen - Verkehrsrechtliche Genehmigung zum Kiesabbau - Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht

  • Judicialis

    LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; RSG § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; GrdstVG § 6 Abs. 1
    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einheitliche Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02
    Das Beschwerdegericht geht auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539; BGHZ 94, 299) davon aus, daß die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingreift, da der Zwischenbescheid der Beteiligten zu 2 keine Verlängerung der Frist des § 6 Abs. 1 GrdstVG um zwei, sondern nur um einen Monat bewirkt habe, weil kein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestanden habe.

    Zum einen enthalten diese Entscheidungen zu der jetzt zu beurteilenden Konstellation gar keine Aussage, und zum anderen befindet sich das Beschwerdegericht im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die Senatsentscheidung BGHZ 94, 299 beruht.

    b) Soweit die Rechtsbeschwerde gerade auch eine Abweichung zu dieser letzteren Entscheidung (BGHZ 94, 299) geltend macht, ist ihr ebenfalls nicht zu folgen.

    Damit verschärfe das Beschwerdegericht die Voraussetzungen gegenüber den sich aus BGHZ 94, 299 ergebenden Rechtssätzen.

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02
    Das Beschwerdegericht geht auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539; BGHZ 94, 299) davon aus, daß die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingreift, da der Zwischenbescheid der Beteiligten zu 2 keine Verlängerung der Frist des § 6 Abs. 1 GrdstVG um zwei, sondern nur um einen Monat bewirkt habe, weil kein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestanden habe.

    a) Die Rechtsbeschwerdeführerin erblickt einen Abweichungsfall zu der Senatsentscheidung vom 14. Februar 1974 (V BLw 1/73, WM 1974, 539) und zu einer inhaltlich vergleichbaren Entscheidung des OLG Koblenz (AgrarR 1997, 226) darin, daß diese Entscheidungen den gemeinsamen Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Forstflächen (nach § 4 Abs. 1 RSG nicht vom Vorkaufsrecht erfaßt) zum Gegenstand hätten.

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74; Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.; so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c; Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Ob vorliegend die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrags in Betracht kommen könnte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 2002, BLw 24/02; OLG Frankfurt am Main RdL 2006, 167), kann dahinstehen, weil das Vorkaufsrecht -unwirksam - nur einheitlich und nicht bezogen auf einzelne Grundstücke ausgeübt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05

    Landwirtschaftssache: Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts -

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 14. Februar 1974 (MDR 74, 655) entschieden, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist (vgl. auch BGH Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02 dokumentiert bei Juris; OLG Koblenz AgrarR 1997, 226).

    Ist eine Verpflichtung der Behörde zur Einholung der Erklärung nach § 12 GrdstVG tatsächlich nicht gegeben, weil ein Vorkaufsrecht nicht besteht, so gilt der Kaufvertrag gemäß § 6 Abs. 2 GrdstVG mit dem Ablauf von zwei Monaten als erteilt, sofern dem Veräußerer nicht zuvor eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG zugestellt wird (vgl. BGH RdL 1974, 135 und Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.; OLG Naumburg AgrarR 2002, 387; OLG Koblenz AgrarR 1990, 317; Netz, a.a.O. S. 373).

  • BGH, 04.11.2010 - BLw 8/10

    Landwirtschaftssache: Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde bezüglich der

    Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. schon Senat, Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/02, NL-BzAR 2004, 192, 193).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Denn im Unterschied zum GrdStVG geht das RSG von einem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus, so dass auch mehrere Grundstücke im Rechtssinne, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden, für die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Betracht kommen, wenn sie in ihrer Gesamtheit die Mindestgröße überschreiten (vgl. BGHZ 94, 299 und BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02- dok. bei juris; OLG Naumburg RdL 2005, 222; OLG Schleswig, OLG-Report Schleswig 2009, 342; OLG Frankfurt RdL 2007, 137).
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